Ein paar Tipps
Was ist ein behindertengerechtes Pflegebett?
Es ist ein Spezialbett in besonderer Bauweise mit verschiedenen Ausstattungsmöglichkeiten,
wie sie vom Nutzer zum teilweisen Ausgleich seiner Behinderung benötigt werden.
Dazu können sehr hohe Seitengitter ebenso gehören wie ein niedriger Einstieg.
Die motorische Verstellbarkeit der Liegefläche, eine Abpolsterung des Innenraums oder eine
externe Türsicherung sind oft notwendig, um körperliche Funktionsdefizite des Kindes auszugleichen, es vor körperlichen Schäden zu bewahren und sie sind geeignet, die Pflege mitunter wesentlich zu erleichtern.
Ein behindertengerechtes Kinderpflegebett ist kein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens.
Es verfügt über spezielle Vorrichtungen, die von denen eines "normalen" Bettes erheblich abweichen.
Auf Grund dieser Spezialfunktionen wird es von gesunden Kindern nicht benutzt.
Kinderpflegebetten werden nach der Norm EN 716 gefertigt. Darin wird den Sicherheitsaspekten im Vergleich zu Standardpflegebetten eine noch größere Bedeutung beigemessen. Klar definierte Maße der Gitterabstände, Brüstungshöhen und von Zwischenräumen sind verbindlich festgelegt.
Wann besteht Anspruch auf ein Kinderpflegebett?
Es muß eine Behinderung des Betroffenen vorliegen, die ihn an der Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundsätze hindert.
Eine Versorgung kommt u.a. dann in Betracht, wenn die handelsüblichen, im Haushalt gebräuchlichen Betten vom behinderten Kind nicht benutzt werden können (fehlende oder zu niedrige Seitengitter, zu hoher Einstieg, keine Verstellmöglichkeiten).
Wenn das begehrte Kinderpflegebett geeignet ist, einen entsprechenden Ausgleich der Behinderung des Betroffenen zu bewirken und kein kostengünstigeres oder gleichgeeignetes Bett zur Verfügung steht und Kosten/ Nutzen nicht außerhalb jedes Verhältnisses stehen, dann besteht eine Leistungsverpflichtung der Gesetzlichen Krankenkassen zur Versorgung mit einem behindertengerechten Kinderpflegebett.
Was müssen Sie unternehmen, um ein Kinderpflegebett zu bekommen?
Sie sollten vom behandelnden Arzt Ihres Kindes zunächst Prüfen lassen, ob ein spezielles Kinderpflegebett tatsächlich benötigt wird. Wenn das der Fall ist, dann stellt der Arzt ein Rezept aus, auf welchem er möglichst schon vermerkt, welche Besonderheiten das Bett aufweisen muß,
also Mindesthöhe der Gitter, Höhenverstellbarkeit der Liegefläche, Abpolsterung des Innenraums
usw.
Je präziser die Anforderungen vom Arzt formuliert werden, desto weniger Missverständnisse wird es später geben.
Jetzt können Sie mit dem Rezept zu einem Sanitätshaus gehen und um eine Beratung vor Ort
bitten. Im Genehmigungsfall wird das Bett durch das Sanitätshaus geliefert und aufgestellt.
Dieses Sanitätshaus bleibt immer Ihr Ansprechpartner bei der Versorgung. Im Interesse einer
optimalen Versorgung sollte möglichst im Beisein Ihres Kindes am späteren Bettplatz genau geprüft werden, welches Bett + Zubehör erforderlich sind, auch im Hinblick auf eine lange Nutzungsdauer (Bettgröße).
Bei richtiger Planung dürfte es keine Fehlversorgung geben. Darum sollten Sie auch bei jedem
KayserBett auf die möglichen Optionen achten und überlegen, ob eine Acrylverglasung der
Gitterstäbe aus Sicherheitsgründen erforderlich sein könnte, beim Bett TIMMY abnehmbare Pfosten zum Therapieren wichtig sind, ein spezieller Einlegerahmen gebraucht wird oder auch aus therapeutischen Gründen die Bauweise modifiziert werden muß.
Diese Details können Sie gern auch mit uns direkt besprechen, denn die perfekte Versorgung mit
einem KayserBett bleibt immer unsere wichtigste Aufgabe.
Wenn schließlich alles geklärt ist, erstellt das Sanitätshaus einen Kostenvoranschlag, der Ihrer Krankenkasse mit der Bitte um Genehmigung vorgelegt wird.